Memotransfront - Stätten grenzüberschreitender Erinnerung
   
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Fabian Lemmes

Ehemaliges Arbeitserziehungslager der Röchling’schen Eisen- und Stahlwerke

Etzenhofen, Köllerbach/Püttlingen

In den Jahren 1943/1944 unterhielten die Röchling’schen Eisen- und Stahlwerke im Köllerbacher Ortsteil Etzenhofen, etwa 10 km nördlich von Völklingen bei Püttlingen gelegen, ein betriebliches Arbeitserziehungslager (AEL) für ausländische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. Ein betriebliches Schnellgericht, zeitgleich mit dem Lager im April 1943 geschaffen, um „alle Vergehen bezüglich von Disziplinlosigkeit in der Fabrik“ (Betriebsinternes Rundschreiben vom 12. April 1943, zitiert nach Krämer/Plettenberg, S. 172) abzuurteilen, konnte als Strafe gegen die im Völklinger Hüttenwerk eingesetzten ausländischen Arbeitskräfte bis zu 56 Tage Arbeitserziehungshaft in Etzenhofen verhängen. Von der Einrichtung des Straflagers im Frühjahr 1943 bis zu seiner Auflösung im Dezember 1944 im Zuge der Stillegung der Völklinger Hütte wegen des amerikanischen Vormarschs wurden insgesamt 1604 Frauen und Männer verschiedenster Nationalitäten in Etzenhofen interniert, wo sie bei mangelhafter Ernährung Schwerstarbeit verrichten mußten und den Drangsalierungen und Mißhandlungen durch das Wachpersonal ausgeliefert waren.

Zwangsarbeit in der Völklinger Hütte

Der Einsatz von Kriegsgefangenen und zivilen ausländischen Zwangsarbeitern während des Zweiten Weltkriegs war auch in der saarländischen Wirtschaft nahezu flächendeckend. Von den ca. 70000 im Saarland eingesetzten ausländischen Arbeitskräften entfiel ein Großteil auf die Eisen- und Stahlindustrie, der für die Kriegsproduktion des „Dritten Reiches“ eine besondere Bedeutung zukam. Im Völklinger Werk, dem größten saarländischen Industriebetrieb, nahm die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte während des Krieges ständig zu, bis Mitte 1944 ein Höchststand von knapp 6000 (davon ca. 1300 Kriegsgefangene) bei 14000–15000 Beschäftigten insgesamt erreicht wurde. Seit Ende 1942 betrug der Anteil der Ausländer an der Belegschaft zwischen 35 und 40%. Die größte Gruppe bildeten dabei die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus der Sowjetunion vor den Franzosen und, mit einigem Abstand, Italienern, Polen und Niederländern. Damit glich der „Ausländereinsatz“ in Völklingen hinsichtlich seiner quantitativen Bedeutung, aber auch im Hinblick auf widrige Arbeits- und teilweise erbärmliche Lebensbedingungen der Ausländer prinzipiell der Situation in den übrigen Saarhütten; einzigartig innerhalb der saarländischen Industrie waren jedoch Schnellgericht und betriebliches Arbeitserziehungslager.

Disziplinierung „widerspenstiger Fremdarbeiter“

Mit der reichsweiten Verschärfung des Kontroll- und Strafsystems gegenüber den ausländischen Arbeitskräften seit Ende 1942 sollte eine Leistungssteigerung repressiv durchgesetzt werden. Reichssicherheitshauptamt und Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz erließen bis Ende 1943 zahlreiche Bestimmungen, die die Strafkompetenzen der Betriebsleitungen weiter stärkten und zur umgehenden Ahndung von „Arbeitsbummelei“ in größeren Rüstungsbetrieben Standgerichte der Arbeit vorsahen. Die Einrichtung betrieblicher Straflager bei Großunternehmen mit zahlreichen ausländischen Zwangsarbeitern hatte das Reichssicherheitshauptamt in diesem Zusammenhang bereits im Dezember 1942 angeregt.

Ob die direkte Initiative zur Gründung des AEL Etzenhofen von den Röchlingwerken selbst oder aber von der Gestapo bzw. Gauleiter Joseph Bürckel ausging, ist bis heute nicht endgültig geklärt, die Zeugenaussagen beim Röchling-Prozeß 1948 in Rastatt (siehe unten) gehen hier auseinander. Entscheidend ist jedoch, daß die Interessen des Unternehmens im Hinblick auf Arbeitslager und Schnellgericht mit denen der staatlichen Stellen konvergierten: Waren vormals Zwangsarbeiter nach Verhaftung durch die Gestapo oft nicht mehr zu Röchling zurückgekehrt, so konnte das Unternehmen jetzt nicht nur nach Ablauf der Haft, sondern auch während der Inhaftierung im AEL weiter über ihre Arbeitskraft verfügen. Umgekehrt garantierte das Schnellgericht eine rasche und abschreckende Bestrafung im Sinne der Gestapo, deren Vertreter zudem bei Verhandlungen gegen Ausländer den Vorsitz führte. Das AEL Etzenhofen stellte neue Internierungskapazitäten bereit und unterstand zumindest formal der Gestapo. Die Lagerleitung übernahm jedoch der Leiter des Röchling’schen Werkschutzes, Obersturmbannführer Erich Rassner. Eine zunehmende institutionelle Verzahnung staatlicher und betrieblicher Repression wird hier deutlich.

Die Einweisung nach Etzenhofen stellte im betrieblichen Alltag fortan die größte Strafandrohung für Zwangsarbeiter dar und wurde schon bei geringen „Vergehen“ ausgesprochen. So wurde ein Lothringer polnischer Herkunft wegen „Bummelei“ und „Handels mit Brotmarken“ ebenso zu 56 Tagen Arbeitserziehungslager verurteilt wie eine Ostarbeiterin, weil sie ein paar weiße Handschuhe gegen Brotmarken getauscht hatte.

Häftlingsalltag in Etzenhofen

Das bei den ausländischen Arbeitern als „KZ“ berüchtigte Lager bestand aus zwei Holz- und zwei Steinbaracken, die die Röchlingwerke von Reichsautobahngesellschaft bzw. Reicharbeitsdienst spätestens Anfang 1943 übernommen hatten. Die durchschnittlich 40 bis 50 Gefangenen hatten tagsüber zwölf Stunden lang in Völklingen besonders schwere und gefährliche Arbeit zu verrichten. Ins Lager zurückgekehrt, mußten sie weitere Arbeiten von ausschließlich schikanösem Charakter ausführen, etwa Betonbrocken hin- und herschleppen. Nächtliches Strafexerzieren und Abspritzen der Insassen mit eiskaltem Wasser trugen wie die völlig unzureichende Ernährung weiter zur vollständigen Erschöpfung der Häftlinge bei. Von Mißhandlungen durch das Wachpersonal (Schlagen mit der Reitpeitsche, Loslassen der Schäferhunde) und Vergewaltigungen weiblicher Gefangener wird ebenso berichtet wie von einzelnen Todesfällen.

Der Röchling-Prozeß in Rastatt 1948/1949

Hermann Röchling wurde 1949 vom Obersten Gericht der französischen Militärverwaltung in Rastatt wegen Kriegsverbrechen zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und seines Vermögens sowie zehn Jahren Gefängnis verurteilt, jedoch bereits 1951 wieder entlassen. Neben der Mitwirkung an der wirtschaftlichen Ausplünderung der besetzten Länder – u.a. in der seit Juni 1942 von ihm ausgeübten Funktion eines „Reichsbeauftragten für Eisen- und Stahl in den besetzten Gebieten“ – wurde er auch für schuldig befunden, die Art der Behandlung der ausländischen Arbeiter in seinem Unternehmen zumindest toleriert zu haben.

Das Lagergelände heute

Anfang der achtziger Jahre wurde im Bereich des ehemaligen AEL Etzenhofen ein Industriegebiet angelegt, so daß der größte Teil des Lagers heute überbaut ist. Erst im Sommer 1997 ließ die Gemeinde Püttlingen, zu der Köllerbach seit der Gebietsreform von 1974 gehört, am Standort des ehemaligen Arbeitserziehungslagers einen Findling mit einer Inschrift aufstellen.

Quellen und weiterführende Literatur

Herrmann, Hans-Christian, Hermann Röchling in der deutschen Kriegswirtschaft, in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 20 (1994), S. 405–450.

Krämer, Hans-Henning/Plettenberg, Inge, Feind schafft mit... Ausländische Arbeitskräfte im Saarland während des Zweiten Weltkrieges, Ottweiler 1992.

Pendaries, Yveline, Les procès de Rastatt (1946–1954). Le jugement des crimes de guerre en zone française d'occupation en Allemagne, Bern u.a. 1995.

 

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Memotransfront - Stätten grenzüberschreitender Erinnerung Rainer Hudemann unter Mitarbeit von Marcus Hahn, Gerhild Krebs und Johannes Großmann (Hg.): Stätten grenzüberschreitender Erinnerung – Spuren der Vernetzung des Saar-Lor-Lux-Raumes im 19. und 20. Jahrhundert. Lieux de la mémoire transfrontalière – Traces et réseaux dans l’espace Sarre-Lor-Lux aux 19e et 20e siècles, Saarbrücken 2002, 3., technisch überarbeitete Auflage 2009. Publiziert als CD-ROM sowie im Internet unter www.memotransfront.uni-saarland.de.